Häufige Fragen

Fragen zu Verkauf und Wohnwechsel

Hier stehen die Antworten auf die Fragen, die Eigentümer vor einem Verkauf oder einem Wohnwechsel im Kreis Segeberg am häufigsten stellen: zu Ablauf und Dauer, zu Unterlagen und Fristen, zu Verträgen und Kosten. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, stellen Sie sie uns direkt, das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Ablauf und Vorbereitung

Wie lange dauert es, und was brauche ich?

Rechnen Sie ab der Entscheidung mit drei bis sechs Monaten bis zur Schlüsselübergabe. Davon entfallen mehrere Wochen auf die Vorbereitung, also Unterlagen, Energieausweis und Bewertung, danach folgt die Vermarktung. Nach der Beurkundung vergehen nochmals einige Wochen bis zur Kaufpreiszahlung, weil erst Vormerkung und Löschungsunterlagen vorliegen müssen.

Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen und Baugenehmigung, Wohnflächenberechnung und ein gültiger Energieausweis. Bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und die Hausgeldabrechnung. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig und braucht bei Neuausstellung mehrere Wochen, siehe die Checkliste vor dem Verkauf.

In den meisten Fällen nicht. Größere Sanierungen rechnen sich vor dem Verkauf selten, weil Käufer ohnehin nach eigenem Geschmack umbauen. Sinnvoll sind kleine Dinge mit großer Wirkung: aufgeräumte Räume, funktionierende Beleuchtung, gepflegter Garten und reparierte Kleinschäden.

Der Notar verliest den vollständigen Kaufvertrag, beantwortet Fragen und beurkundet ihn. Bei Verbrauchern soll der Entwurf zwei Wochen vorher vorliegen, § 17 Absatz 2a Beurkundungsgesetz. Danach veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung, und erst nach Fälligkeitsmitteilung wird der Kaufpreis gezahlt.

Vertrag und Kosten

Was steht im Vertrag, und wann wird gezahlt?

Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen ja. Nach § 656a BGB bedarf der Maklervertrag der Textform, eine rein mündliche Vereinbarung ist unwirksam. Textform heißt: Eine E-Mail genügt, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht zwingend.

Das hängt vom Vertrag ab und ist Verhandlungssache. Üblich sind Laufzeiten von sechs Monaten mit Verlängerungsoption. Prüfen Sie vor der Unterschrift drei Punkte: ob es ein Alleinauftrag ist, ob er sich automatisch verlängert, und mit welcher Frist Sie kündigen können.

Grundsätzlich erst, wenn der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist, also nach der notariellen Beurkundung. Ein Makler, der vorher eine Zahlung verlangt, weicht vom gesetzlichen Regelfall des § 652 BGB ab. Das sollte im Vertrag ausdrücklich stehen und erklärt werden. Wie die Provision zwischen den Seiten aufgeteilt wird, regelt § 656c BGB, mehr dazu hier.

Ja. Nach § 490 Absatz 2 BGB können Sie das Darlehen bei einem Verkauf vorzeitig kündigen. Die Bank verlangt dafür in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung, deren Höhe von Restlaufzeit, Zinssatz und Restschuld abhängt. Fragen Sie den Betrag vor der Entscheidung ab, nicht danach.

Zusammenarbeit

Wie arbeitet HOCO?

Schwerpunkt ist der Kreis Segeberg, insbesondere Kaltenkirchen, Bad Segeberg, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt. Das erweiterte Einzugsgebiet reicht in den Hamburger Norden. Bei Objekten außerhalb dieses Gebiets sagen wir offen, wenn ein Kollege vor Ort die bessere Wahl ist.

Ja, und sie verpflichtet zu nichts. Sie ist eine marktorientierte Einschätzung für Ihre Entscheidung, kein Verkehrswertgutachten. Ein Gutachten nach ImmoWertV, wie es Gerichte, Finanzämter oder Erbengemeinschaften verlangen, erstellt ein öffentlich bestellter Sachverständiger und ist kostenpflichtig. Zur kostenlosen Bewertung.

Meist ist es sicherer, zuerst zu verkaufen, weil dann der Erlös feststeht. In einem engen Markt für barrierefreie Wohnungen kann die umgekehrte Reihenfolge richtiger sein. Die ausführliche Gegenüberstellung steht unter erst verkaufen oder erst kaufen.

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Dann stellen Sie sie uns direkt

Im kostenlosen Erstgespräch beantworten wir auch die Fragen, die hier nicht stehen. Sie gehen damit keine Verpflichtung ein.